AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche mit dem LTZ – Lehrinstitut Zanger (im Folgenden „Veranstalter“ genannt) abgeschlossenen Ausbildungsverträgen für die Ausbildung zum Hufpfleger (bmg/FBA), Huftechniker (bmg) sowie für die Teilnahme an Seminaren.

§ 1 Kursinhalte und Teilnahmeverpflichtung sowie Umbuchungen
(1) Die Inhalte und die Durchführung der Kurse bzw. Seminare ergeben sich aus der jeweiligen Anmeldung und sind über die Homepage des Lehrinstituts abrufbar. Die Wahl des Unterrichtsortes und der Unterrichtsställe erfolgt durch den Veranstalter und ist verbindlich. Unterrichtsort und Unterrichtsställe werden vorher bekannt gegeben. Eine kurzfristige Änderung der mitgeteilten Unterrichtsstätte ist möglich und bleibt ausdrücklich vorbehalten. Aus der Änderung der Unterrichtsstätte können keine Ansprüche hergeleitet werden.

(2) Im Rahmen der Ausbildungskurse ist die Teilnahme an dem Unterricht verpflichtend; Unterrichtseinheiten, die vom Teilnehmer/in nicht wahrgenommen werden, müssen durch das Lehrinstitut nicht nachgeholt werden.

(3) Umbuchungen einzelner Lehrgangseinheiten oder Lehrgangstage sind möglich unter der Voraussetzung, dass der neu gewählte Lehrgang durchgeführt wird. Der Veranstalter behält sich jedoch vor, Umbuchungen in einen ausgebuchten Lehrgang abzulehnen.

(4) Versäumte Lehrgangseinheiten oder Lehrgangstage können innerhalb von 24 Monaten nachgeholt werden. Es besteht kein Anspruch darauf, dass spätere Lehrgänge durchgeführt werden. Ein Rückzahlungsanspruch besteht nicht.

§ 2 Anmeldung
Die Anmeldung für den im Ausbildungsvertrag bezeichneten Kurs ist verbindlich. Der Veranstalter entscheidet über die Aufnahme nach den persönlichen und fachlichen Voraussetzungen des Anmelders/der Anmelderin. Bei einer positiven Entscheidung ergeht eine Anmeldebestätigung mit welcher der Ausbildungsvertrag verbindlich über den gesamten Lehrgang zustande kommt. Vertragspartner des Veranstalters ist der/die angemeldete Teilnehmer/Teilnehmerin. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs beim Veranstalter bearbeitet. Ein Anspruch auf Zulassung zum Kurs wird durch die bloße Anmeldung nicht begründet.

§ 3 Materialkosten
Die vom Teilnehmer gezahlten Kursgebühren umfassen lediglich die Teilnahme am Unterricht sowie die Unterrichtmaterialien, welche sich auf die Inhalte der Unterrichteinheiten beziehen und den Teilnehmer als Arbeitsunterlagen in der in § 8 umschriebenen Form zur Verfügung gestellt werden. Weitergehende Leistungen, insbesondere Verbrauchsmaterialien oder Werkzeuge, sind hiervon nicht umfasst.

§ 4 Zahlung des Kurs-/Seminarpreises
Die Zahlungsmodalitäten unterliegen den Vereinbarungen der dem Lehrgang zugrunde liegenden Anmeldung. Entrichtet der/die Teilnehmer/Teilnehmerin die Kursgebühren nicht oder nicht fristgerecht ist der Veranstalter berechtigt, den Ausbildungsvertrag zu kündigen und/oder den/die Teilnehmer/Teilnehmerin nicht bzw. nicht weiter am Kurs teilnehmen zu lassen. Die Kündigung durch den Veranstalter und/oder die Nichtteilnahme am Kurs befreien den/die Teilnehmer/Teilnehmerin nicht von der Zahlung der Kursgebühr.

§ 5 Stornierung und Voraussetzungen der Durchführung von Veranstaltungen
(1) Jede Stornierung muss unter Wahrung der Schriftform gem. § 126 BGB gegenüber dem Veranstalter erfolgen (Telefax bzw. E-Mail ist ausreichend).

(2) Der Veranstalter ist berechtigt, vom Ausbildungsvertrag bis eine Woche vor Beginn des jeweiligen Kurses zurückzutreten oder ihn zu verschieben. Die Ausbildungslehrgänge finden grundsätzlich nur bei einer Mindestteilnehmerzahl statt. Eine Durchführungsgarantie besteht nicht. Im Falle einer Absage werden bereits gezahlte Kursgebühren zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Insbesondere werden weder Anreisekosten noch Übernachtungskosten übernommen. Die Teilnehmer/Teilnehmerinnen werden darauf aufmerksam gemacht, solche Unterbringungseinrichtungen auszuwählen, welche die Option auf kostenlose Stornierung anbieten.

(3) Bei kurzfristigen Absagen von Referenten oder höherer Gewalt behält sich der Veranstalter vor, die Veranstaltung mit Ersatzreferenten oder an einem anderen Ort oder an einem anderen Termin durchzuführen. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

(4) Der Veranstalter behält sich Änderungen der zeitlichen und inhaltlichen Abfolge der Ausbildungseinheiten sowie eine Anpassung der Ausbildungsinhalte vor. Ein Rückzahlungsanspruch besteht nicht.

§ 6 Kündigung des Veranstalters
Der Veranstalter ist berechtigt, den Ausbildungsvertrag bei wesentlichen gesetzlichen bzw. behördlichen Änderungen der Rahmenbedingungen sowie aus wichtigem vom Teilnehmer zu vertretenden Grund zu kündigen. Erfolgt die Kündigung aus wichtigem, vom Teilnehmer zu vertretenden Grund entfällt eine Verpflichtung zur Rückerstattung der Kursgebühr.

§ 7 Anreise/Übernachtungen/Verpflegungen
Die Leistungen des Lehrinstituts beschränken sich ausschließlich auf die Durchführung des vom Teilnehmer/von der Teilnehmerin gebuchten Kurses/Seminars. Die Anreise zu den Veranstaltungsorten sowie ggf. die Übernachtung und Verpflegung sind von den Teilnehmern eigenverantwortlich auf eigene Kosten und auf eigenes Risiko zu organisieren. Auf die Regelung des § 5 Abs. 6 letzter Satz wird ausdrücklich Bezug genommen.

§ 8 Arbeitsunterlagen und Urheberrecht
(1) Die Arbeitsunterlagen werden jedem Teilnehmer/jeder Teilnehmerin spätestens in der jeweiligen Präsenzveranstaltung ausgeteilt.

(2) Die Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht – auch nicht auszugsweise – ohne schriftliche Einwilligung des Veranstalters und der jeweiligen zuständigen Referenten vervielfältigt oder gewerblich genutzt werden. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für die Inhalte der Seminarvorträge oder der begleitenden Arbeitsunterlagen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden des Veranstalters oder eines Erfüllungsgehilfen des Veranstalters vorliegt.

§ 9 Prüfung
Soweit die von dem Lehrinstitut angebotenen Kurse der Vorbereitung auf eine Prüfung im Bereich des jeweils gewünschten Ausbildungszieles dienen, wird die Prüfung durch das Lehrinstitut abgehalten. Die Zulassung zur Prüfung ist davon abhängig, dass der Teilnehmer/die Teilnehmerin sämtliche fachlichen Voraussetzungen erfüllt und die gesamten Kurskosten gezahlt wurden. Die jeweils geltende Prüfungsordnung wird den Teilnehmern/Teilnehmerinnen zu Beginn des Kurses ausgehändigt und ist bindend.

§ 10 Haftung des Lehrinstituts
(1) Das Lehrinstitut haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von dem Lehrinstitut, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist des Lehrinstituts, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

(2) Das Lehrinstitut haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist. Das Gleiche gilt, wenn dem Teilnehmer / der Teilnehmerin Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen. Das Lehrinstitut haftet jedoch nur, soweit die Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.

(3) Eine weitergehende Haftung des Lehrinstituts ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung. Soweit die Haftung des Lehrinstituts ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

§ 11 Versicherung
(1) Das Lehrinstitut hat eine Betriebshaftplicht abgeschlossen. Diese beinhaltet Schäden im Bereich der Hufbearbeitung am bearbeiteten Pferd sowie Schäden an Einrichtungsgegenständen oder Inventar des Hofes sowie Mietschäden an Unterrichtsgegenständen im Lehrsaal, soweit diese nicht mit Vorsatz oder grob fahrlässig verursacht werden. Nicht versichert sind insbesondere An- und Abreise zu den Unterrichtsorten, sowie Unfälle oder Personenschäden. Der konkrete Versicherungsumfang kann beim Lehrinstitut erfahren werden.

(2) Ein weitergehender Versicherungsschutz ist ausgeschlossen. Soweit der Teilnehmer/die Teilnehmerin einen weitergehenden Versicherungsschutz wünscht, muss dieser/diese dafür selbst Sorge tragen.

§ 12 Verhältnis zu Ausbildern
Der Teilnehmer/die Teilnehmerin ist verpflichtet, den Anweisungen der Ausbilder während der Veranstaltungen Folge zu leisten. Das gilt insbesondere wenn es z.B. um Sicherheitsanweisungen, die Reduzierung von Unfallgefahren oder um die Einhaltung der Tierschutzbestimmungen geht. Sollte sich ein Teilnehmer/eine Teilnehmerin nicht an diese Anweisungen halten, ist der Dozent berechtigt, den Teilnehmer/die Teilnehmerin von der praktischen Unterrichtseinheit auszuschließen; ein Anspruch auf – auch anteilige – Erstattung oder Befreiung von der Kursgebühren besteht deshalb nicht. Weitegehende Ansprüche sind ebenfalls ausgeschlossen.

§ 13 Werbemäßige Hinweise auf das Lehrinstitut / Markennutzung
(1) Das Lehrinstitut gestattet dem Teilnehmer/der Teilnehmerin nach der erfolgreichen Ablegung der Prüfung den werbenden Hinweis auf die Ausbildung beim Lehrinstitut und die Nutzung der Marken des Lehrinstituts.

(2) Das Lehrinstitut behält sich jedoch vor, das Einverständnis zu widerrufen, wenn sich nachträglich herausstellt, dass die Prüfung nicht wirksam bestanden wurde oder wenn das Verhalten des Teilnehmers/der Teilnehmerin nicht mit den Grundsätzen und Werten des Lehrinstituts im Einklang steht, insbesondere die vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten nicht fachgerecht umsetzt werden.

§ 14 Abtretung
Die Abtretung von Ansprüchen aus diesem Vertrag ist für beide Vertragsparteien nur möglich, wenn der jeweils andere Vertragspartner der Abtretung vorher schriftlich zugestimmt hat. Das Lehrinstitut ist jedoch berechtigt, auch ohne Zustimmung des Teilnehmers/der Teilnehmerin Zahlungsansprüche wegen offener, fälliger Kursgebühren zum Zwecke des Forderungseinzugs an lnkassounternehmen abzutreten.

§ 15 Widerrufsbelehrung
Soweit der Teilnehmer/die Teilnehmerin Verbraucher i.S.d. § 13 BGB ist, steht ihr ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu:

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vetrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab Vertragsschluss.

Um ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (LTZ – Lehrinstitut Zanger, Martin-Luther-Strasse 2, 64683 Einhausen, Telefonnummer 0151 – 14952525, E-Mail: info@zanger-pferd.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder Email) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster – Widerrufsformular verwenden, welches jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

§ 16 Datenschutz
Die dem Veranstalter übermittelten Daten werden in der EDV – Anlage gespeichert. Sie sind nur dem Veranstalter und den mit der Durchführung des Lehrgangs beauftragten Personen bekannt. Er erklärt sich einer Veröffentlichung von Name und E-Mail-Adresse in der Absolventenliste einverstanden.

§ 17 Teilnahmezertifikat
Nach bestandener Abschlussprüfung erhält der Teilnehmer ein Zeugnis und eine Urkunde.

§ 18 Schriftform
Änderungen dieses Vertrages und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§ 19 Salvatorische Klausel
Sollten sich einzelne Bestimmungen als unwirksam erweisen, so bleibt der Vertrag im Übrigen aufrechterhalten. An die Stelle der unwirksamen Regelung soll in diesem Fall eine Regelung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

§ 20 Erfüllungsort/Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Einhausen

Stand | April 2018

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